Am 18. September beschloss der Gesundheits- und Sozialausschuss des Bezirks Oberbayern neue ab 01/2015 gültige Richtlinien für die Sozialpsychiatrischen Dienste und die Psychosozialen Beratungsstellen.

Hierin wurde die Möglichkeit geschaffen, EX-IN Genesungsbegleiter auf geringfügiger Basis ab 2015 in den SPDi/PSB  zu beschäftigen:

5.2.3 Förderung eines Genesungsbegleiters/einer Genesungsbegleiterin
Soweit die Beschäftigung eines Genesungsbegleiters bewilligt wird, kann dies mit bis zu 5.700/€/Jahr zzgl. einer Sachkostenpauschale in einer Höhe von 1.000 € gefördert werden.“

Oberbayern ist nach Oberpfalz der zweite bayerische Bezirk in der Umsetzung der Empfehlungen des Bayerischen Bezirketages zu EX-IN. Die Genesungsbegleiter sollen „vorerst auf 450 € Basis“ beschäftigt sein. Der Bezirk Oberbayern rechnet mit  zusätzlichen Ausgaben von 170.000 € pro Jahr.

Aus der Pressemitteilung des Bezirks:

„Das Wissen der Genesungsbegleiter ist für die psychiatrische Arbeit von unschätzbarem Wert“, begründete Bezirkstagspräsident Josef Mederer den Beschluss. „Ich sehe die Experten in eigener Sache als große Bereicherung für die Teams der Sozialpsychiatrischen Dienste. Mit ihrem persönlichen Erfahrungsschatz können sie nicht nur den erkrankten Menschen zur Seite stehen, sondern auch Sozialpädagogen und Therapeuten neue Perspektiven auf die Lage der Betroffenen eröffnen. … Wir haben die Tür geöffnet und sind gespannt, was die Dienste daraus machen.“

Pressemitteilung des Bezirks Oberbayern