Der Hauptausschuss des Bezirketages verabschiedete Musterrichtlinien zur Förderung der Sozialpsychiatrischen Dienste/Psychosozialen Suchtberatungsstellen, in denen die Möglichkeit der Förderung von Stellen für EX-IN Genesungsbegleitungvorgesehen ist.
„5.2.3 Förderung eines Genesungsbegleiters/Genesungsbegleiterin (EX-IN)
Soweit die Beschäftigung eines Genesungsbegleiters bewilligt wird, kann dies mit bis zu 5.700 €/Jahr zzgl. Einer Sachkostenpauschale bis zu einer Höhe von 1.000 € gefördert werden“
Es handelt sich um eine zusätzliche Leistung, die Gehaltseinstufung und die Stundenanzahk kann individuell geregelt werden. Die Umsetzung liegt nunmehr bei den einzelnen Bezirken. SPDi, die EX-IN Genesungsbegleiter einsetzen wollen, sollten dies möglichst umgehend, klar und deutlich jeweils ihrem Bezirk signalisieren, um die bezirkliche Beschlussfassung zu unterfüttern und zu befördern.
Beschlusslage Bezirke:
Oberpfalz:
Der Sozialhilfeausschuss des Bezirks Oberpfalz hat bei den Richtlinien der SpDis und der Suchtberatungsstellen den Passus bzgl. EX-IN-lern übernommen, wie vom Hauptausschuss des Bezirketages empfohlen und darüber hinaus auch bei den Tagesstätten eine entsprechende Ergänzung vorgenommen!
Oberbayern (siehe eigener Artikel): beschlossen für SPDi und PSB, Tagesstätten (2016)
Oberpfalz: Spdi, PSB, Tagesstätten
Niederbayern, Schwaben, Mittelfranken, Unterfranken: Beschluss für SPDi und PSB